Wichtig:
Jugendvollversammlung
Am Freitag, den 24. Februar 2012, 18.00 Uhr, findet im Vereinsheim auf der Baukampfbahn die Jugendvollversammlung statt. Ein wichtiger Punkt ist die Wahl des Vereinsjugendwartes / der Vereinsjugendwartin.
Wir erwarten eine rege Beteiligung der Jugendlichen Mitglieder ab ca. 12 Jahren sowie der Mitarbeiter im Jugendbereich. Vielleicht ist es ja mal möglich, dass die Betreuer/Trainer ihre Gruppe oder Mannschaft mal geschlossen zu dieser Veranstaltung mitnehmen und dafür mal eine Trainingseinheit ausfallen lassen.
Wichtig:
Fußballversammlung
am 02.03.2012 um 19:30 Uhr
TuS Gaarden
Ihr Sportverein auf dem Kieler Ostufer
Hiermit laden wir zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung des TuS Gaarden am Freitag, den 02.03.2012 um 19.30 Uhr in
das Sportheim an der Baukampfbahn, Röntgenstr.5 24143 Kiel Gaarden ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung Fußball
4. Berichte
4.1 des Abteilungsleiters
4.2 des Jugendobmanns
4.3 des Schiedsrichterobmanns
4.4 des Kassenwarts
5. Bericht der Revisoren
6. Entlastung des Kassenwarts
6.1 Entlastung des Fußballvorstandes
7. Wahlen
7.1 Fußballobmann für 2 Jahre
7.2 Fußballjugendobmann für 1 Jahr
7.3 Schiedsrichterobmann für 2 Jahre
7.4 Kassenwart für 2 Jahre
7.5 Passwart für 2 Jahre
7.6 1 Revisor für 2 Jahre
8. Anträge
9. Sonstiges
Anträge sind bis zum 17.02.2012 schriftlich an die Geschäftsstelle einzureichen
Fußballjugendobmann Abteilungsleiter Fußball
Volker Westphalen Matthias Scheil
Orhan ist leider nicht mehr Leiter unser D-Jugend o.W.
Seit Mitte Oktober haben wir mit Rachid Assameur einen einen "1 Euro Jober" der uns sehr hilfreich beim Training und auch sonst unterstützt.
Ab 25.10.11 findet Hallentraining statt (B,D,E,F und G)
Die D o.W. trainiert ab 14.12.11 in der Halle
Bitte an Hallenschuhe denken.
Für den Eintritt braucht man:
1.)Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
( für den SHFV )
2.)Antrag für Aufnahme beim TuS Gaarden
3.)Geburtsurkunde (einen Beleg aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht)
4.)5 Euro Aufnahmegebür
5.)Passbild
evt. an das Bildungspaket denken
Beim Ausfüllen der Anträge sind die Trainer und Betreuer natürlich gern behilflich.
Spielabsagen erfährt man auf: www.kfv-kiel.de oder vom Verein.
Wo beantragt man Unterstützung aus dem Bildungspaket?
Die Mitgliedschaft im Verein werden ab sofort in der Regel von den Kommunen im Jobcenter übernommen. Eine rückwirkende Erstattung zum 1. Januar 2011 ist möglich, wenn Eltern bei den entsprechenden Stellen Anträge einreichen und Belege vorlegen.
Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten: Auf Antrag bei der Kommune besteht ein monatlicher Anspruch von 10 Euro pro Kind z.B. für die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Auch hier gilt: eine rückwirkende Erstattung ist möglich, wenn die Eltern nachweisen, dass ihr Kind Mitglied in einem Verein war oder an Kursen teilgenommen hat.
Stand: Februar 2011, Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Für die neuen Leistungen gibt es keine Extra-Bedürftigkeitsprüfung. Anspruch darauf haben Kinder, deren Eltern Hartz IV, Kinderzuschuss, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen.
Gerade Eltern mit niedrigem Einkommen sollten nun erst recht prüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben. Vielleicht gibt es dafür zwar nur ein paar Euro – dafür aber das komplette Bildungs- und Teilhabepaket für die Kinder.
2011 Biallo & Team GmbH